Ratgeber

Kapitalbeschaffung

Sie benötigen Geld und Ihre Immobilie ist schon zum Teil oder vollständig abbezahlt. Sie fragen sich:

  • Kann ich eine „Hypothek“ aufnehmen?
  • Was muss ich dabei beachten?

Das Wichtigste in Kürze

 

Was für Möglichkeiten der Finanzierung gibt es?

Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten.

  1. Kapitalbeschaffung mit Verwendungsnachweis
  2. Kapitalbeschaffung ohne Verwendungsnachweis

Muss das Darlehen im Grundbuch abgesichert werden?

Ja, das Darlehen wird im Grundbuch mit einer Grundschuld abgesichert.

Wenn ich einen Verwendungsnachweis brauche, muss dieser für diese Immobilie sein?

Nein, der Verwendungsnachweis muss wohnwirtschaftlich sein. Das kann z. B. auch der Kauf einer Auslandsimmobilie oder einer anderen Immobilie sein.

Wie hoch kann ich die Immobilie beleihen?

Je nachdem, ob mit oder ohne Verwendungsnachweis gibt es Grenzen, wie hoch die Immobilie beliehen werden kann.

Ohne Verwendungsnachweis liegt die Grenze in der Regel bei 80% des Verkehrswertes, den die Bank ermittelt.

Mit Verwendungsnachweis kann die Beleihung bis 100% des Verkehrswertes erfolgen.

Muss meine Immobilie abbezahlt sein, damit ich diese beleihen kann?

Nein, es gibt Banken, die auch eine Immobilie beleihen, wenn die Immobilie noch belastet ist.

Einige Banken fordern, dass die neue Darlehenssumme höher sein muss als die Restschuld Ihres aktuellen Darlehens.

Kann ich auch die Immobilie eines anderen Eigentümers beleihen?

Ja, die Beleihung einer fremden Immobilie ist möglich, sofern die Eigentümer der Belastung der Immobilie durch eine Grundschuld zustimmen und diese Erklärung auch schriftlich abgeben.

Brauche ich eine Mindesthöhe für die Antragstellung?

Ja, es ist mindestens eine Summe von 25.000 EUR erforderlich.

Kann ich das Darlehen jederzeit tilgen?

Nein, das Darlehen kann nur mit Sondertilgungsvereinbarungen im Rahmen der im Vertrag vereinbarten Höhe zusätzlich getilgt werden.

Kann ich Ratenkredite auch mit ablösen?

Ja, wenn es sich um einen Anbieter handelt, der keine wohnwirtschaftliche Verwendung fordert.

Muss ich die gleiche Bank nehmen, wie die, die schon im Grundbuch steht?

Nein, es kann auch ein anderer Anbieter gewählt werden.