Immobilienverwaltung

Wir helfen Ihnen bei der Verwaltung Ihrer Immobilie!

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Sie wünschen sich einen erfahrenen und qualifizierten Partner für die zertifizierte Verwaltung Ihrer Immobilie? Dann sind wir der richtige Ansprechpartner für Sie. Damit Sie sich entspannt zurücklehnen können, übernehmen wir die organisatorischen Arbeiten und agieren als Bindeglied zwischen Ihnen und Ihrem Mieter oder Ihrer Mieterin.

Welche Arten von Immobilienverwaltungen gibt es?

Viele Bürger sind sich nicht bewusst, dass es nicht nur eine Form der Immobilienverwaltung gibt. Tatsächlich lässt sich der Tätigkeitsbereich in drei verschiedene Arten von Hausverwaltung unterteilen:

  • Klassische Mietverwaltung
  • WEG-Verwaltung
  • Sondereigentumsverwaltung
Klassische Mietverwaltung

Die am häufigsten anzutreffende Form der Immobilienverwaltung ist zweifellos die Mietverwaltung. In diesem Szenario beauftragt der Besitzer eines Mehrfamilienhauses die entsprechende Mietverwaltung damit, sich umfassend um die Verwaltung des gesamten Objekts oder der einzelnen Mietwohnungen zu kümmern.

Dies schließt die externe Verwaltung ein, was bedeutet, dass die Mietverwaltung z. B. in Beziehung zu Handwerksbetrieben, Behörden oder anderen Dienstleistern tritt. Viele Immobilienbesitzer entscheiden sich dafür, sämtliche Verpflichtungen und Aufgaben im Zusammenhang mit dem Mietshaus an die entsprechende Hausverwaltung oder Mietverwaltung auszulagern. Darüber hinaus übernimmt die Immobilienverwaltung die Verwaltung der Mietnebenkosten und die Erstellung der Betriebskostenabrechnung.

WEG-Verwaltung

Eine alternative Form der Immobilienverwaltung, die ebenfalls häufig in der Praxis anzutreffen ist, wird als WEG-Verwaltung bezeichnet. Die Abkürzung „WEG“ steht für Wohnungseigentümergemeinschaft.

Die WEG-Verwaltung konzentriert sich auf die Betreuung von sogenannten Gemeinschaftsflächen innerhalb einer Immobilie. Dies ist erforderlich, da das entsprechende Objekt in der Regel mehrere Eigentümer hat, nämlich die Besitzer der Eigentumswohnungen. Die WEG-Verwaltung kommt typischerweise zum Einsatz, wenn es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, das nicht nur aus Mietwohnungen besteht, sondern zumindest teilweise aus Eigentumswohnungen besteht.

In dem Zusammenhang ist die WEG-Verwaltung für die sogenannten gemeinschaftlichen Flächen sowie den Außenbereich zuständig. Dazu gehören beispielsweise:

  • Gartenanlage
  • Treppenbereich
  • Aufzüge
  • Hobbyräume
  • Garagen
  • uvm.
Sondereigentumsverwaltung

Im Vergleich zur WEG-Verwaltung zeichnet sich die Sondereigentumsverwaltung durch ihre Fokussierung auf die individuellen Eigentumswohnungen aus. Anders als bei der WEG-Verwaltung liegt der Schwerpunkt nicht auf der Pflege der gemeinschaftlichen Flächen und Bereiche, sondern ausschließlich auf der Verwaltung der einzelnen Wohneinheiten. Aus diesem Grund umfasst die Sondereigentumsverwaltung ausschließlich diejenigen Objekte, die sich innerhalb der betreffenden Eigentumswohnungen befinden. Dazu gehören insbesondere:

  • Wände
  • Böden
  • Strom- und Wasserleitungen

Jedoch fallen tragende Wände, Außentüren und Fenster nicht in den Verantwortungsbereich der Sondereigentumsverwaltung. In der Regel wird die Sondereigentumsverwaltung dann in Anspruch genommen, wenn eine Vermietung der jeweiligen Wohneinheit erfolgt.

Die Aufgaben einer Immobilienverwaltung

Ein zentrales Anliegen im Kontext der Immobilienverwaltung ist die genaue Bestimmung der Aufgaben des Hausverwalters. Grundsätzlich herrscht in diesem Bereich eine sogenannte Vertragsfreiheit, was bedeutet, dass die konkreten Aufgaben der Immobilienverwaltung vom jeweiligen Eigentümer der Wohnung oder des Wohngebäudes festgelegt und mit dem beauftragten Dienstleister vereinbart werden können. Trotz dieser individuellen Gestaltungsmöglichkeiten gibt es jedoch bestimmte Standardaufgaben, die von nahezu jeder Immobilienverwaltung übernommen werden. Dazu gehört beispielsweise die Rolle des Immobilienverwalters als Ansprechpartner für verschiedene Probleme, sei es seitens des Eigentümers oder der Mieter.

Die Aufgaben einer Immobilienverwaltung lassen sich in verschiedene Kategorien einteilen, darunter die juristische, technische und kaufmännische Verwaltung. Wichtig zu erwähnen ist, dass die Immobilienverwaltung für Eigentümer mit bestimmten Rechten und Pflichten verbunden ist, wie sie beispielsweise im § 27 des Wohneigentumsgesetzes festgehalten sind. Zu den Pflichten zählen beispielsweise:

 

  • Umsetzung der Hausordnung
  • Beschlüsse durch die Wohnungseigentümer durchführen
  • Verwaltung gemeinschaftlicher Gelder
  • Annahme von Willenserklärungen
  • Maßnahmen zur Fristwahrung oder Schadensabwendung
  • Gerichtliche oder außergerichtlich Ansprüche geltend machen
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