Ratgeber

Anschlussfinanzierung oder Prolongation?

Die Festzinsvereinbarung Ihres Darlehens läuft aus und Sie benötigen eine Fortführung Ihres Darlehens.

  • Soll ich jetzt bei meiner bisherigen Bank bleiben oder soll ich die Bank wechseln?
  • Welche Kosten erwarten mich, falls ich mich für einen Wechsel entscheide?

Das Wichtigste in Kürze

 

Was ist der Unterschied zwischen einer Anschlussfinanzierung und einer Prolongation?

Eine Prolongation bedeutet, dass Sie bei Ihrem bisherigen Kreditinstitut das Darlehen fortführen.

Eine Anschlussfinanzierung ist der Wechsel zu einem anderen Kreditinstitut.

Ab wann kann ich eine Weiterführung des Kredites beantragen?

Einige Banken bieten eine Vorlaufzeit zur Zinssicherung von bis zu 60 Monaten an, wobei die größte Auswahl an Banken bis zu einer Vorlaufzeit von 24 Monaten vorhanden ist.

Trotzdem sollten Sie rechtzeitig mit Ihrem Berater sprechen, um sich vor möglichen Zinssteigerungen zu schützen.

Entstehen Kosten bei einem Wechsel?

Ja, die Veränderungen im Grundbuch sind mit Kosten verbunden. In der Regel kann die vorhandene Grundschuld abgetreten werden, was die günstigste Form des Wechsels darstellt. Nur sehr wenige Kreditgeber möchten eine Löschung und Neueintragung der Grundschuld.

Habe ich Einsparpotenzial trotz der Kosten für den Wechsel?

Ja, der Zinsunterschied ist oft sehr groß, so dass Sie bei einem Wechsel oft mehrere tausend Euro Einsparpotenzial haben. Zudem gibt es oft Aktionen, dass die neue Bank die Kosten für die Änderung im Grundbuch übernimmt.

Wenn ich mich jetzt entscheide, obwohl noch viel Zeit bleibt, muss ich dann bei meiner Entscheidung bleiben oder kann ich diese später nochmal überdenken?

Eine neue Anschlusszinsvereinbarung als Forwarddarlehen ist bindend. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Entscheidung gut überdenken. Es handelt sich bei dem Produkt um eine „Zinswette“. Bei Abschluss gehen Sie also davon aus, dass der Zins in der Zukunft höher liegen wird als der, den Sie aktuell vom neuen Kreditgeber angeboten bekommen.

Wenn ich nichts unternehme, was passiert dann mit meinem Darlehen?

In der Regel läuft das Darlehen mit einem variablen Zins weiter. Das bedeutet, der Zins passt sich den marktüblichen Gegebenheiten an und kann dann jederzeit problemlos gekündigt und umgeschuldet werden.

Hier gibt es allerdings auch Ausnahmen. Dies wäre zum Beispiel ein endfälliges Darlehen oder ein KFW-Darlehen.

Bei einem endfälligen Darlehen sind Sie zu diesem Zeitpunkt zur Rückzahlung verpflichtet oder müssen eine neue Vereinbarung mit der Bank treffen.

Beim KFW-Darlehen ist ebenfalls die Fälligkeit genau zu beachten, da sich das Darlehen sonst stillschweigend verlängert und Sie dann Probleme mit der Sicherheitenstellung im Grundbuch bekommen können.

Kann ich zum Ende der Zinsbindung einen Teil zurückzahlen, auch wenn ich keine Sondertilgung vereinbart hatte?

Ja, Sie können jederzeit eine Teilrückzahlung vornehmen. Diesen Wunsch sollten Sie bei der Folgefinanzierungsvereinbarung berücksichtigen.

Ich habe eine lange Zinsbindung gewählt von mehr als 10 Jahren. Kann ich überhaupt meine Bank wechseln?

Ja, Sie können nach §489 BGB ihr Darlehen mit einer Frist von 6 Monaten teilweise oder vollständig kündigen ohne eine Vorfälligkeit zu bezahlen. Die Frist für die Kündigungsmöglichkeit beginnt 10 Jahre nach der Vollauszahlung des Darlehens.

Kann ich zusammen mit der Anschlussfinanzierung das Darlehen z. B. für Modernisierung erhöhen?

Ja, eine Erhöhung des Darlehens ist möglich, sofern die Voraussetzungen zu Ihrer Bonität gegeben sind.

In der Regel wird eine wohnwirtschaftliche Verwendung des Darlehens gefordert.

Einige Banken bieten aber auch eine Kapitalerhöhung ohne Verwendungsnachweis an.

Brauche ich Unterlagen für die Finanzierung?

Kommt drauf an.

Wenn Sie den Darlehensgeber wechseln, ist eine neue Kreditprüfung erforderlich und es werden alle Unterlagen benötigt, die Ihre Bonität und den Wert Ihrer Immobilie belegen.

Bei einer Prolongation ohne Verlängerung der rechnerischen Laufzeit ist in der Regel keine erneute Prüfung erforderlich.